Cuxhavener Deichverband
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Ausschuss

Die Mitglieder des Verbandes werden durch den Ausschuss und den Vorstand vertreten.

Der Ausschuss und der Vorstand werden alle sechs Jahre neu gewählt.

Der Verbandsausschuss besteht aus zwanzig ehrenamtlichen Deichgeschworenen.

Sie werden von den Mitgliedern für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.

Die letzte Wahl fand 2025 statt.

Gewählt wird durch Briefwahl.
Wählbar ist jedes volljährige Mitglied.

Mitglieder des Ausschusses (Geschworene) sind:

 

  • Hans-Hermann Ahlf-Burhop
  • Alexandra Brandt
  • Lothar Braun
  • Hartmut Cords
  • Jan H. Dieckhoff
  • Andreas Eickmann
  • Dr. Richard Höfelmeier
  • Alexander Isheim
  • Jörg Itjen
  • Beatrice Lohmann
  • Ingrid Ludwig-Meister
  • Karin Lüdke
  • Christian Marinello
  • Dr. Uta Numssen
  • Peter Plambeck
  • Bernd Ringlstetter
  • Kai Sawischlewski
  • Andrea Stabbert
  • Michael Stobbe
  • Jens Woitack

Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:

  • Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder
  • Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens oder der Aufgaben sowie über die Grundlagen der Geschäftspolitik
  • Beschlussfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbandes
  • Festsetzung des Haushaltsplanes sowie von Nachtragshaushaltsplänen
  • Beschlussfassung über Verbandsbeiträge
  • Festsetzung des Stellenplanes, von Grundsätzen des über Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Vergütungen für Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Verbandsausschusses
  • Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband
  • Beratung des Vorstandes in allen wichtigen Angelegenheiten
  • Beschlussfassung über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen mit einem Wert ab 50.000 €
  • Beschlussfassung über den An- und Verkauf von Grundstücken sowie ihre anderweitige Übertragung und Belastung
  • Beschlussfassung über Kredite
  • Wahl der Beisitzer

 

Wahl des Ausschusses

Die Geschworenen haben nicht nur in jährlich 3 bis 6 Sitzungen im Ausschuss über die Angelegenheiten des Verbandes nach Maßgabe unserer Satzung zu entscheiden, sondern sie erfüllen auch wichtige Aufgaben bei der Verteidigung des Deiches gegen Sturmfluten. Sie sind ehrenamtliche Mandatsträger in einer öffentlich- rechtlichen Körperschaft.

 

Wählbar ist jedes volljährige Mitglied des Cuxhavener Deichverbandes. Mitglieder sind die Eigentümer der im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke. Dasselbe gilt für die Erbbauberechtigten. Auch die Wohnungseigentümer und Teileigentümer von Grundstücken in unserem Verbandsgebiet sind unsere Verbandsmitglieder.

 

Wiederwahl ist möglich.

 

Wahlberechtigt ist jedes Mitglied des Verbandes. Gemeinsame Eigentümer oder gemeinsam Erbbauberechtigte gelten als ein Mitglied und können ihre Stimme nur einheitlich abgeben.

 

Gewählt wurde durch Briefwahl. Die Wahlunterlagen wurden im April 2025 an alle Verbandsmitglieder versandt. Den Wahlbrief mussten die Wähler bis zum letzten Tag der Wahl, das war der 30. Mai 2025, bis 12.00 Uhr, dem Schultheißen des Cuxhavener Deichverbandes, Strichweg 178, 27476 Cuxhaven, zuleiten.

 

Ergebnis der Wahl 2025

Um zum Wahlergebnis zu gelangen, klicken Sie bitte hier.

Wahlbeteiligung

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